AGB
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen D2 Automation OG (im Folgenden „wir“) und Unternehmern (im Folgenden „Kunde“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie alle künftigen Aufträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
1.2. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung unserer AGB, abrufbar auf www.d2automation.at
.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir schriftlich zustimmen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind unverbindlich.
2.2. Vertragsverbindlich werden Zusagen oder abweichende Vereinbarungen erst durch schriftliche Bestätigung.
2.3. Informationen aus Katalogen, Preislisten oder Werbematerialien sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.
2.4. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und ohne Gewähr.
3. Preise und Kosten
3.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ab Lager. Verpackung, Versand, Zoll und Versicherung trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
3.2. Für zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Wir dürfen Entgelte bei Änderungen der Herstellungskosten, Materialpreise, Löhne oder Wechselkurse angemessen anpassen (ab 8 % Kostenänderung).
3.4. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine wertgesicherte Entgeltanpassung nach VPI 2010.
3.5. Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie Wegzeiten werden gesondert berechnet.
4. Beigestellte Ware
4.1. Beigestellte Geräte oder Materialien werden mit 10 % Manipulationszuschlag berechnet.
4.2. Gewährleistung für beigestellte Materialien liegt beim Kunden.
5. Zahlung
5.1. Ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn, Rest nach Fertigstellung.
5.2. Skonto nur nach schriftlicher Vereinbarung.
5.3. Zahlungsverzug berechtigt uns, Leistungen einzustellen und Forderungen sofort fällig zu stellen.
5.4. Verzugszinsen: 9,2 % über Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.
5.5. Mahnspesen: € 15,– pro Mahnung, soweit angemessen.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Wir dürfen Kundendaten an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände übermitteln.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt sicher, dass technische, rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sind.
7.2. Für Montagen sind Zugänge, Energieversorgung, Räume und Sicherheit bereitzustellen.
7.3. Verantwortlichkeit für beigestellte Teile, Zuleitungen, Netzwerke, bauliche Voraussetzungen liegt beim Kunden.
7.4. Der Kunde hat Angaben zu verdeckten Leitungen, Hindernissen, Gefahrenquellen und Statik unaufgefordert bereitzustellen.
8. Leistungsausführung
8.1. Nachträgliche Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn technisch erforderlich.
8.2. Geringfügige Änderungen gelten als genehmigt.
8.3. Änderungen oder Beschleunigungen durch den Kunden können Mehrkosten verursachen.
8.4. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. Abrufaufträge gelten spätestens 6 Monate nach Bestellung als abgerufen.
9. Liefer- und Leistungsfristen
9.1. Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich festgelegt.
9.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Lieferanten oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen angemessen.
9.3. Verzögerungen durch den Kunden (z. B. Mitwirkungspflichten) verlängern ebenfalls Fristen.
9.4. Lagergebühr bei Leistungsverzug des Kunden: 1 % des Rechnungsbetrages pro begonnenem Monat.
9.5. Rücktritt wegen Verzug: Nachfristsetzung per Einschreiben mit Androhung des Rücktritts erforderlich.
10. Gefahrtragung
10.1. Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware ab Lager bereitgestellt, zur Abholung übergeben oder an den Transporteur übergeben wird.
10.2. Der Kunde soll eine Transportversicherung abschließen; wir schließen auf Wunsch eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab.
11. Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug, dürfen wir über die Geräte/Materialien anderweitig verfügen.
11.2. Lagerung bei uns: 1 % des Rechnungsbetrages pro begonnenem Monat.
11.3. Berechtigter Rücktritt vom Vertrag: pauschalierter Schadenersatz 15 % des Bruttoauftragswertes.
11.4. Höherer Schaden kann geltend gemacht werden.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Ware bleibt bis vollständiger Zahlung unser Eigentum.
12.2. Weiterveräußerung nur mit Zustimmung. Forderungen gehen bei Zustimmung automatisch auf uns über.
12.3. Der Kunde muss Eigentumsvorbehalt in Büchern vermerken und uns über Pfändung informieren.
13. Schutzrechte Dritter
13.1. Kunden garantieren, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13.2. Bei Anspruch Dritter können wir Lieferung einstellen.
13.3. Kosten für Verfahren oder Prozessvorschüsse trägt der Kunde angemessen.
14. Geistiges Eigentum
14.1. Unterlagen, Software und Pläne bleiben unser Eigentum.
14.2. Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf unserer Zustimmung.
14.3. Geheimhaltungspflicht für alle erhaltenen Informationen.
15. Gewährleistung
15.1. Gewährleistungsfrist: 1 Jahr ab Übergabe.
15.2. Übergabe gilt spätestens bei Fertigstellung oder Verfügungsübergabe an den Kunden.
15.3. Mängelrügen unverzüglich, spätestens 14 Werktage, schriftlich.
15.4. Mängelbehebung begründet kein Anerkenntnis.
15.5. Kunde trägt Kosten für unberechtigte Mängelrügen und Transport.
15.6. Zwei Versuche zur Mängelbehebung sind einzuräumen.
15.7. Wandlung kann durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden.
15.8. Keine Gewähr bei fehlender Mitwirkung des Kunden oder nicht kompatibler Anlagen.
16. Haftung
16.1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.2. Haftung begrenzt auf Versicherungssumme.
16.3. Keine Haftung für unsachgemäße Handhabung, natürliche Abnutzung oder nicht autorisierte Dritte.
16.4. Schadenersatzansprüche binnen 2 Jahren gerichtlich geltend machen.
16.5. Kunde muss eigene Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, Haftung beschränkt sich auf Differenz.
17. Salvatorische Klausel
17.1. Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt Rest der AGB nicht.
17.2. Ersatzregelung nach redlichem Ermessen der Parteien.
18. Allgemeines
18.1. Es gilt österreichisches Recht.
18.2. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.3. Erfüllungsort: Sitz des Unternehmens.
18.4. Gerichtsstand: örtlich zuständiges Gericht unseres Sitzes.
18.5. Änderungen von Name, Firma oder Anschrift sind unverzüglich mitzuteilen.
18.6. Corona / höhere Gewalt: Beide Parteien erkennen aktuelle Risiken an; Vertragsfolgen (z. B. Pönalen) bleiben bestehen.
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